Fördermöglichkeiten im Überblick

Die Zukunft beginnt jetzt!

Es liegt in der Natur von Menschen und Organisation, sich als das zu entwickeln, was sie sind. Ihre Potentiale, ihre Wirkungskraft, ihre Excellence zur Wirkung zu bringen! Die Fördermöglichkeiten für die individuelle Weiterbildung von Einzelpersonen, Arbeitnehmer*innen und Unternehmen sind vielfältig.
Der Antrag für eine Förderung ist meistens vor Beginn der Weiterbildung zu stellen. Den für den Förderantrag notwendigen Kostenvoranschlag erhalten Sie über das FUTURE-Koordinationsbüro, bitte melden Sie sich bei uns.

Weiterbildungsförderungen in Österreich

Die FUTURE GmbH trägt die österreichweite Anerkennung durch das Qualitätssiegel (EBQ) für Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen. Dadurch sind wir Ö-Cert-Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung. Das bedeutet für Bildungsinteressierte österreichweit die Möglichkeit zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet.
Einzelpersonen, Beschäftigte und Unternehmen werden von Förderstellen des Bundes und der Länder, abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt, in der Weiterentwicklung und ihrer Ausbildungsqualifikation unterstützt.

Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung von Privatpersonen und Unternehmern sowie für die betriebliche Weiterbildung.

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen von Privatpersonen sind als „Werbungskosten“ von der Höhe der steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, sofern der Kurs einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit hat oder es sich um eine Umschulung handelt. Diese Kosten sind bei den Werbungskosten (Randziffer 722) zu erfassen. Zusätzlich sind noch Kosten für Fachliteratur oder EDV-Kosten absetzbar.

Weiterbildungsdatenbanken

Damit Sie die für Sie passenden Förderungen finden, stehen Ihnen hilfreiche Förderdatenbanken zur Verfügung. Füllen Sie das Online-Such-Formular aus, um die passenden Förderungen in einer Liste anzuzeigen:

Kursfoerderung.at: Datenbank für Kursförderungen in Österreich:
www.kursfoerderung.at

Bildungsförderungsdatenbank der Wirtschaftskammer Österreich:
www.bildungsfoerderung.bic.at

 

Die nachfolgend angeführten Fördermöglichkeiten stellen einen Überblick für Sie dar. Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Detailinformationen erhalten Sie bei den angegebenen Förderstellen. Für die Abwicklung Ihres Förderansuchens nehmen Sie bitte rechtzeitig (meist vor Kursbeginn) Kontakt mit der Förderstelle auf. Die Fördervoraussetzungen können sich laufend ändern und die Entscheidung über die Gewährung liegt bei der jeweiligen Förderstelle.

Förderungen des Arbeitsmarktservices (AMS)

Bildungskarenz

Wesentlicher Vorteil für den Arbeitgeber*innen ist, dass während der Bildungskarenz keine Personalkosten anfallen. Werden die Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Mitarbeiter*innen Weiterbildungsgeld vom AMS.
Das Unternehmen profitiert von der höheren Qualifikation der Mitarbeiter*innen und die Mitarbeiter*innen bleiben dem Betrieb erhalten. Die Kurskosten können sowohl vom Betrieb übernommen werden als auch von den Beschäftigten.
Das Wichtigste zur Bildungskarenz im Überblick:

  • Mitarbeiter*innen werden für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt.
  • Weiterbildung von mind. 20 Stunden pro Woche (mit betreuungspflichtigen Kind unter 7 Jahren  16 Stunden), angerechnet werden dabei auch Lern- sowie Vor- und Nachbearbeitungszeiten. Eine Kombination von unterschiedlichen Ausbildungen ist möglich.
  • Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes
  • Dauer mind. 2 Monate, max. 1 Jahr innerhalb von 4 Jahren

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Bildungsteilzeit

Mitarbeiter*innen reduzieren Ihre Arbeitszeit, um sich weiterzubilden, und erhalten für die entfallenden Stunden einen „Lohnersatz“. Bildungsteilzeit kann mit Bildungskarenz kombiniert werden.

Das Wichtigste zur Bildungsteilzeit im Überblick:

  • Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit um 25 – 50 %. Beschäftigung mindestens 10 Stunden pro Woche.
  • Weiterbildung mind. 10 Stunden pro Woche (dazu zählen Kurs- und Lernzeiten. Eine Kombination von unterschiedlichen Ausbildungen ist möglich).
  • Bildungsteilzeitgeld vom AMS beträgt Euro 0,83 für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wird. z. B. bei einer Reduktion auf 20 Stunden, also um 50 % beträgt das Bildungsteilzeitgeld Euro 498,- Euro: 0,83 x 20 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).
  • Dauer mind. 4 Monate, max. 24 Monate innerhalb von 4 Jahren 

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Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS fördert Weiterbildungsmaßnahmen, sofern diese zu einem vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beitragen und überbetrieblich verwertbar sind. Gefördert werden Arbeitnehmer*innen ab 45 Jahren, Frauen mit Lehr- oder BMS-Abschluss bzw. Arbeitnehmer*innen mit Pflichtschulabschluss. Die Auswahl des Kurses erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit dem Arbeitnehmer:

  • Mindeststundenzahl von 16 Stunden
  • Antragstellung beim AMS spätestens 1 Woche vor Kursbeginn
  • 50 % der Kurskosten und 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben. (Für Unternehmen in Covid-19-Kurzarbeit ist die Förderung der Personalkosten nicht möglich.)
  • Max. Euro 10.000,- pro Person und Begehren

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Individualförderung des AMS

Fördermöglichkeiten vom AMS für Arbeitssuchende, Wiedereinsteiger*innen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte müssen vor der Ausbildung bei der regionalen AMS Geschäftsstelle angefragt werden (nicht gleichzeitig mit Bildungskarenz möglich)

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Länderspezifische Förderungen

Fördermöglichkeiten in den österreichischen Bundesländern:

Burgenland

Förderung der Aus- und Weiterbildung von Unternehmern, Fach- und Führungskräften

Gefördert werden externe Bildungsmaßnahmen von Unternehmern bzw. Fach- und Führungskräften (vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Burgenland), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der derzeitigen oder künftigen Tätigkeit des Auszubildenden im Unternehmen stehen in einem Mindestumfang von 16 Lehreinheiten. Die Höhe ist gestaffelt: Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen max. 50 % und bei Großunternehmen max. 50 %. Bemessungsgrundlage max. Euro 15.000,- pro Förderwerber und Jahr. Das Ansuchen ist vor Beginn der Weiterbildung zu stellen.

Detailinformationen:
Tel.: 05 9010-210 oder online bei der Wirtschaft Burgenland
 

Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland

Förderung von beruflichen Bildungsmaßnahmen zur arbeitsmarktpolitisch zielführenden Weiterbildung von Arbeitnehmern*innen, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienern und Frauen in Karenz. Die Förderungswürdigkeit ist vom Einkommen abhängig. Das monatliche Bruttoeinkommen darf beim Alleinverdiener Euro 3.028,-(+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen Euro 4.844,- nicht übersteigen. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten (maximal 1.000,- EUR) bzw. 75 % der Kurskosten (maximal Euro 1.500,-) bei Ausbildungen von Personen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben einsteigen möchten. Der Förderantrag muss spätestens 4 Monate nach Kursende gestellt werden.

Detailinformationen:
Tel.: 057/600-2333 oder online beim Amt der Burgenländischen Landesregierung

Kärnten

Bildungsförderung

Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer und Wiedereinsteiger, die sich beruflich fortbilden. Die Weiterbildung muss eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen und einen Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten zu je mindestens 45 Minuten haben.
Die Förderhöhe beträgt bis zu Euro 2.500,- innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Kurskosten sowie Prüfungsgebühren werden grundsätzlich mit 25 % gefördert; bei Lehrlingen und Wiedereinsteigern bis zu 75 %. Die Antragsfrist endet mit spätestens 4 Monate nach Abschluss der Ausbildung.

Detailinformationen:
Tel.: 050 536-31102 oder online beim Land Kärnten

Niederösterreich

Bildungsförderung NEU

Gefördert werden Arbeitnehmer*innen (der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden), öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung und Wiedereinsteiger. Die Weiterbildung muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen. Antragstellung spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn.
Die Förderhöhe ist einkommensabhängig (zb max. 40 % der Kurskosten bei Brutto-Einkommen bis zu € 3.000,-, 60 % der Kurskosten bei Brutto-Einkommen bis € 2.000,--)

Detailinformationen:
Tel: 02742/9005-9555 und online beim Land Niederösterreich

Oberösterreich

Bildungskonto

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umschulungen. Arbeitnehmer*innen mit Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich. Wiedereinsteiger*innen, geringfügig Beschäftigte, Arbeitssuchende, freie Dienstnehmer*innen, Ein-Personen und Klein-Unternehmer. Bildungsmaßnahmen werden mit 30% der Kurskosten bis max. € 2.200,-- gefördert.

Detailinformationen:
Tel.: 0732 77 20-149 00 oder online beim Land Oberösterreich

Salzburg

Bildungsscheck

Gefördert werden Arbeitnehmer*innen sowie selbstständige Erwerbstätige mit max. 5 Arbeitnehmern*innen mit Wohnsitz in Salzburg. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen der berufsorientierten Weiterbildung dienen oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Um- oder Höherqualifizierung) sein. Der/die Antragsteller*innen darf über keinen Studien- bzw. Hochschulabschluss verfügen, es sei denn, sie sind arbeitslos, Wiedereinsteigende, Sozialunterstützungsbeziehende, geringfügig Beschäftigte oder beziehen ein monatliches Einkommen von weniger als EUR 1.200 brutto. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Kurskosten (allgemeiner Höchstbetrag € 1.000,-, für Personen über 50 Jahre Euro 1.300,- bzw. Personen über 18 Jahre mit Pflichtschule max. 75 % der Kurskosten bis zu Euro 2.000,-)

Detailinformationen:
Tel.: 0800 208 400 oder online beim Land Salzburg

Steiermark

Weiter!Bilden

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen und Lehrlingen, die maßgeblich zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen:

  • 30% der externen Weiterbildungskosten
  • max. € 2.500,-- pro Antrag, max. 2 Förderanträge pro Kalenderjahr
  • Antragstellung vor Rechnungslegung, vor Zahlung und vor Kursbeginn

Detailinformationen:
Tel.: 0316 7093-0 oder online beim SFG (Steirische Wirtschaftförderungs GmbH)

Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Diese Qualifizierungsförderung mit bis zu € 2.500,-- für berufliche Weiterbildungen bis max. € 5.500,-- richtet sich an berufstätige Grazer*innen mit niedrigem Haushaltseinkommen.

Detailinformationen:

Tel.: +43 664 60 1773333 oder per email an grafo@oesb.at bei ÖSB Consulting GmbH

Tirol

Ausbildungsbeihilfe

Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, die zum Zwecke der beruflichen Ausbildung ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst, reduziert oder karenziert haben sowie Wiedereinsteiger*innen. Der Hauptwohnsitz muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Tirol befinden. Dauer der Weiterbildung mindestens 2 Monate und max. 3 Jahre. Die Förderung beträgt bis 35 % des Einkommensverlustes bis zu Euro 350,- monatlich (Obergrenze Haushalts-Einkommen beachten). Der Förderungsantrag ist spätestens 2 Monate nach Beginn online einzureichen.

Detailinformationen
Tel.: 0512 508 7876 oder online beim Land Tirol

Bildungsgeld UPDATE

Gefördert werden Schulungsmaßnahmen, zur Erhöhung der Qualifikation von Arbeitskräften. Als Förderwerber zugelassen sind Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, öffentlich-rechtlich Bedienstete, Arbeitslose und –suchende, Wieder- und Berufseinsteiger, sowie selbständige Unternehmer mit nicht mehr als 9 Mitarbeitern.
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Kurskosten als Basisförderung, sowie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

Detailinformationen
Tel.: 0512 508 7874 oder online beim Land Tirol

Weiterbildungsbonus Tirol

Gefördert werden Arbeitnehmer*innen und selbstständige Unternehmer*innen (seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig) mit Hauptwohnsitz in Tirol und mit max. Pflichtschulabschluss oder dem Abschluss einer polytechnischen Schule sowie von Arbeitnehmer*innen und selbstständigen Unternehmer*innenn mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der nachgewiesenen Kosten (mind. 10 % Selbstbehalt und max. Euro 3.000,- pro Fördernehmer).

Detailinformationen
Tel.: 0512 508 7874 oder online beim Land Tirol

Landesprogramme

Gefördert werden Tiroler Unternehmen und Tourismusverbände, mit dem Ziel die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und damit nachhaltiges Wachstum zu steigern, Innovationsprozesse gezielt zu steuern und die Innovationskultur im Unternehmen zu stärken. Weitere Informationen zu den Innovationsfördermöglichkeiten:


Detailinformationen
Tel.: 0512 576 262 241 oder online bei der Standortagentur Tirol

Vorarlberg

Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen

Gefördert werden Personen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg, die berufsbegleitend eine arbeitsmarktrelevante Ausbildung absolvieren, über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind und eine einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können, keine höhere Qualifikation als die Matura aufweisen sowie vor Ausbildungsbeginn ein Monats-Bruttoeinkommen bis max. Euro 4.200,– (Freibetrag von Euro 550,- pro Unterhaltsberechtigten) hatten. Gefördert werden bis zu 25 % der Kurskosten (max. Euro 2.500,-) für berufsbildende Fachkurse mit einem Mindestausmaß von 80 Unterrichtsstunden. Die Förderhöhe beträgt 25 % der Kurskosten, max. 2.500,-- bei berufsbildenden Fachkursen.

Bildungsprämie für Unternehmer*innen

Gefördert werden Personen deren Unternehmen den Sitz in Vorarlberg hat: Die Einzelunternehmer*in, voll haftende Gesellschafter von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligte handelsrechtliche Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind; die keine höhere Qualifikation als die Matura aufweisen; das Brutto-Jahreseinkommen darf nicht mehr als Euro 51.800 betragen. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von Euro 6.600,- pro Jahr gewährt. Förderhöhe wie bei Bildungsprämie für Arbeitnehmer*in. Die Förderhöhe beträgt 25% der Kurskosten, max. 2.500,-- bei berufsbildenden Fachkursen.


Detailinformationen:
Tel: 050 258 4200 oder online beim Vorarlberger Bildungszuschuss

Wien

WAFF Bildungskonto

Das Bildungskonto unterstützt arbeitsuchende und beschäftigte Wiener*innen bei ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Förderung beträgt bis zu 50 % des Kurses. Max. Euro 300,- (ohne Einkommensgrenze, Antrag spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kurses) bzw. max. € 2.500,- (bei Netto-Einkommen bis zu € 1.800,- Antrag vor Kursbeginn).

Detailinformationen
Tel.: 01 217 48-555 und www.waff.at

WAFF - Veränderung im Beruf: FRECH Frauen ergreifen Chancen

Gefördert werden alle beschäftigten Frauen mit Haupt-Wohnsitz Wien, die eine grundlegende berufliche Veränderung anstreben, d.h.zb an einen beruflichen Wechsel denken oder eine Führungs- und Management-Funktion anstreben. Der waff finanziert gemeinsam  mit dem ESF die Aus- und Weiterbildungskosten, 90 % maximal 5.000 Euro (bei einem Netto-Einkommen von maximal 2.500 Euro).

Detailinformationen
Tel.: 01 217 48-555 und www.waff.at

WAFF Förderung Innovation und Beschäftigung

Mit dieser Förderung unterstützt der Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfons (waff) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Wien bei der Umsetzung von innovativen Vorhaben.
Durch den Einsatz von Innovationsassistent*Innen hat das Unternehmen die Möglichkeit, ein geplantes Innovationsvorhaben umzusetzen.

Gefördert werden Personalkosten von Innovationsassistent*Innen, 50% der Beratungskosten (max. € 4.700,--) und 50% innovationsbezogener Weiterbildungskosten (max.€ 7.300,--)
Bei Produkt-, Prozessinnovationen und Innovationen zu Markterschließung und Know-How ist die Aufnahme von mind. 1  neuen Mitarbeiters notwendig. Bei sozialen Innovationen können Innovationsassistent*innen Beschäftigte des Unternehmens oder neu aufgenommene Mitarbeiter*innen sein.

Detailinformationen
Tel.: 01 217 48-555 und www.waff.at

Weiterbildungsbonus der Fachgruppe UBIT WIEN

Gefördert werden aktive Mitglieder der Wiener Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie „UBIT“. Es werden die Kursgebühren bei Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Ö-Cert zertifizierten Bildungseinrichtungen gefördert. Förderbare Aus- und/oder Weiterbildungen können zu 80 % gefördert werden, wobei die maximale Zuschusshöhe pro Mitglied mit 500,- Euro begrenzt ist. Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2023 möglich.

Detailinformationen:
Tel: +43 5 90 900 3178 und online bei der Wirtschaftskammer Wien

 

Weiterbildungsförderungen in Deutschland

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt einen Überblick über die Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Länder. Über die direkte Eingabe von Suchbegriffen kann gezielt nach relevanten Förderungen gesucht werden.

Darüber hinaus sind berufliche Fort- und Weiterbildungen steuerlich absetzbar.

 

Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck NRW

Gefördert werden Beschäftigte in KMU, Selbstständige und Berufsrückkehrende, die in Nordrhein-Westfalen leben und/oder arbeiten sowie Betriebe mit max. 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen. Vor Inanspruchnahme ist eine Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle erforderlich. Das max. zu versteuernde Jahreseinkommen liegt zwischen EUR 20.000 und EUR 40.000. Beim betrieblichen Zugang besteht keine Einkommensobergrenze.


Detailinformationen:
Tel.: 0049 211 837 1929 oder online bei der Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an die Berufsausbildung mit einem Stipendium. Die Förderung je Stipendiat*in beträgt bis zu EUR 2.900 innerhalb eines Kalenderjahres, max. EUR 8.700 in 3 Jahren Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium).

Detailinformationen:
Tel. 00 49 228 6 29 31-0 oder Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung

In den meisten deutschen Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) wird Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen.

Detailinformationen:
Weiter zur Übersicht der Bildungsfreistellungen in den jeweiligen Bundesländern

Weiterbildungsförderungen in Südtirol

Beiträge an Unternehmen für überbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen

Vergeben werden Beiträge an Unternehmen, deren Mitarbeiter*innen an überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Zugelassen sind Kurse mit fach- und berufsbezogenen Inhalten, die den Wirtschaftssektor des ansuchenden Unternehmens betreffen und max. 500 Unterrichtsstunden dauern.
Das Wichtigste im Überblick:

  • Weiterbildungsmaßnahmen im In- oder Ausland für max. 10.000,00 Euro pro Kalenderjahr und Unternehmen, bis zu 80% der Kursgebühren und höchstens € 3.000,-- pro Person
  • Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Das Gesuch muss spätestens am Vortag des Beginns der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden.Die Rechnung des Kursveranstalters muss in jedem Fall nach dem Einreichedatum des Beitragsgesuches ausgestellt sein. Dasselbe gilt für die Bezahlung der Kursgebühr. Der Antrag muss über die zertifizierte elektronische Post (PEC) eingereicht werden, sofern der Antragstellende zur Benutzung der PEC verpflichtet ist.

Detailinformationen:
Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung, 39100 Bozen - Telefon: 0039 0471 416914 Michaela Rogger sowie 0039 0471 416930 Thomas Prunner

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Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitssuchende

Vergeben werden Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitssuchende, die sich im In- und Ausland beruflich weiterbilden möchten. Zugelassen sind Weiterbildungsmaßnahmen, die maximal 500 Unterrichtsstunden dauern und auf die Verbesserung der beruflichen  Kompetenzen abzielen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Beschäftige Arbeitnehmer*innen in der Provinz Bozen
  • Förderhöhe max. 80% der Kursgebühren, bis zu € 3.000,-- pro Kalenderjahr
  • Das Gesuch muss spätestens am Vortag des Beginns der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden. Erst nachdem das Beitragsgesuch eingereicht worden ist, kann der Kursveranstalter die Rechnung ausstellen und die Kursgebühr bezahlt werden. Andernfalls wird die gesamte Weiterbildungsmaßnahme von der Förderung ausgeschlossen. Die Kursgebühr ist mittels Banküberweisung zu bezahlen.

Detailinformationen:
Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung, 39100 Bozen - Telefon: 0039 0471 416919 Inge Clementi, 0039 0471 416930 Thomas Prunner

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Beiträge an Unternehmen für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen

Vergeben werden Beiträge an Unternehmen, welche betriebsintern für ihr Personal berufliche Weiterbildungsmaßnahmen organisieren. Zugelassen sind Kurse mit fach- und berufsbezogenen Inhalten, die den Wirtschaftssektor des ansuchenden Unternehmens betreffen und max. 500 Unterrichtsstunden dauern.3

Beitragshöhe:

  • Für die Durchführung einer Weiterbildungsmaßnahme kann jedem Unternehmen ein Beitrag bis zu 30.000,00 Euro gewährt werden.
  • Die Beitragshöhe kann bis zu 70% der anerkannten Kosten betragen, der Restbetrag geht zu Lasten des Unternehmens.
  • Jede Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 16 Unterrichtsstunden/Lerneinheiten umfassen.

Detailinformationen:
Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung, 39100 Bozen - Telefon: 0039 0471 41 69 14 - Michaela Rogger

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Kund*innen mit denen wir Zukunft entwickeln